Tagung / Conference 2019

Brauchen Recht und Ethik einander – und wenn ja, inwiefern?

Interdisziplinäre Perspektiven auf ethische wie rechtliche Herausforderungen in der mediatisierten Welt

 „Brauchen Recht und Ethik einander – und wenn ja, inwiefern?“ lautete die Fragestellung, der rund 40 WissenschaftlerInnen bei der Tagung des Interdisciplinary Media Ethics Centre (IMEC) von 6. bis 8. November 2019 an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt nachgingen. In verschiedenen Fachvorträgen wurden interdisziplinäre Perspektiven auf ethische wie rechtliche Herausforderungen in einer mediatisierten Welt eingenommen und diskutiert.

Dass Recht und Ethik ständigen Austausches bedürfen, steht nach dieser Tagung außer Frage. Dennoch sprach Nikolaus Forgó (Universität Wien) in seiner Keynote zum Thema „Lässt sich Technologieentwicklung (heute noch) rechtlich steuern?“ davon, dass wir es mit einem „Broken Law“ zu tun hätten. Das Recht wäre – zumindest in Europa – im Moment nicht in der Lage dazu, auf technologische Entwicklungen wie algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse adäquat zu reagieren. Er beobachtet zwar einen reflexartigen Ruf nach ethischen Evaluierungen und deren gesetzlichen Fixierung, hält aber mehr Vorabprüfungen und Kontrollen durch Aufsichtsinstitutionen für nötig.

Doris Hattenberger (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) rückte die zunehmende Erosion der Privatsphäre als Folge der Digitalisierung in den Fokus ihres Beitrages. Sie ging hier vor allem der Frage nach, wie es um den Schutz jener bestellt ist, die sich noch nicht oder nicht mehr schützen können, konkret: dem Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen und Toten. Aufgrund der Digitalisierung sieht sie gerade in diesen Bereichen eine lückenhafte Rechtsordnung und den Gesetzgeber gefordert, entsprechend zu handeln.

Leonie Seng (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit aktuellen Debatten über digitale Technologien, die unter juristischen und ethischen Gesichtspunkten geführt werden. Dabei wurde ersichtlich, dass die Durchsetzungskraft von juristischen Gesetzen zwar viel höher und verlässlicher sei, als bei ethisch begründeten Überlegungen, die primär danach fragen, was normativ gewollt ist und was nicht. Zugleich wies sie aber auch auf die Schwierigkeit hin, aufgrund der Internationalität und der entsprechend unterschiedlichen Handhabungen juristische Verbindlichkeit zu erzielen.

Julia Alessandra Harzheim (Universität Tübingen) referierte über die diskursive Legitimierung von Rechtsnormen am Beispiel von aktuellen medizinethischen Dilemmata. Die Rechtsdogmatik stehe vor der Herausforderung, ethische Grundsätze in ihrer prozeduralen Gesetzgebung berücksichtigen zu müssen. Im Detail befasste sie sich mit dem Thema der Sterbehilfe und stellte die Frage, ob die strafrechtliche Regelung der Sterbehilfe noch zeitgemäß sei, in den Raum. 

Caja Thimm und Laura Thimm-Braun (Universität Bonn bzw. Universität Wien) beleuchteten Herausforderungen, die mit Maschinen einhergehen, denen ein rechtlicher Status in Form einer „elektronischen Person“ zugesprochen werden solle. Am Beispiel von Drohnen und ihrer potentiellen Weiterentwicklung hin zu autonomen Waffen bezweifelten sie, dass eine Waffe so programmiert werden könne, dass sie wie ein menschlicher Kämpfer reagieren könne und in weiterer Folge auch in der Lage wäre, die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts einzuhalten.

Matthias Rath (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit der Frage, ob und – gegebenenfalls – wie, moralisch kompetenten Maschinen Personenrechte zuzugestehen seien. Unter Bezugnahme auf den Rechtspositivismus (Hans Kelsen) verneinte er dies.

Überlegungen zur sogenannten technologischen Singularität – also jenem Zeitpunkt, ab dem Maschinen sich selbst verbessern und so den technischen Fortschritt massiv beschleunigen können – stellte Friedrich Krotz (Universität Bremen) an. Gerade für den Rechtsbereich sowie Werte und Menschenrechte bleiben aus seiner Sicht zentrale Fragen offen.

Larissa Krainer und Stefan Rass (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) analysierten Soziale Medien sowohl aus der Sicht der angewandten Informatik als auch aus der Perspektive der Medien- und Kommunikationsethik und zeigten auf, dass diese weit eher Zonen der Überwachung als private Freiheitsräume darstellen. Dafür skizzierten sie technische Möglichkeiten der Überwachung auf der Mikroebene der individuellen Nutzung, der Mesoebene (Überwachung durch Organisationen und Unternehmen) sowie der Makroebene der Staaten.

Michelle Tannrath (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit der Frage, ob die digitale Öffentlichkeit als Demokratie 2.0 betitelt werden könne. Sie verglich gesellschaftsrelevante Aspekte zur prädigitalen Zeit mit jenen im digitalen Zeitalter, um herauszufinden, welche Auswirkungen der digitale Wandel für das Demokratieverständnis hätte. Zudem plädierte sie für die (vermehrte) Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen, um bereits Kinder und Jugendliche zu medienmündigen BürgerInnen heranzuziehen.

Florian Saurwein (Österreichische Akademie der Wissenschaften und Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) setzte sich für die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen zur Inhaltsregulierung auf Internet-Plattformen ein, um die bestehenden Machtverhältnisse besser zu verteilen. Die neuen kommunikativen Möglichkeiten würden zwar die freie Meinungsäußerung fördern, gleichzeitig aber auch zur Verbreitung von illegalen und unerwünschten Inhalten führen.

Kerstin Liesem (Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft Köln) widmete sich auf Basis einer Analyse des Medienstaatsvertrages (Deutschland) der Regulierung von algorithmengesteuerter Kommunikation und ging der Frage nach, welche Auswirkungen Algorithmen auf die Meinungsvielfalt haben können und welche ethischen Implikationen sich daraus ergeben. Dabei wies sie darauf hin, dass zunächst Standards einer Regulierung geklärt werden müssten.

Isabell Koinig und Sandra Diehl (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) stellten Ergebnisse ihrer Studie zum „Privacy-Paradoxon im Zeitalter digitaler Gesundheitsinformationen und -daten“ vor. Demnach verhalten sich NutzerInnen in Bezug auf ihre Privatsphäre insofern widersprüchlich, als sie zwar dem Schutz ihrer Daten einen hohen Stellenwert zuordnen, zugleich aber sehr freizügig mit der Ein- und Freigabe von Daten umgehen. Insofern plädierten sie für mehr Bewusstseinsschärfung, was mit den Daten passiert.

Gerrit Boehncke (Dissertant an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) befasste sich mit dem Recruiting in Zeiten der Digitalisierung und stellte sich die Frage, ob modernes und ethisch korrektes Recruiting heute überhaupt möglich sei, oder ob aufgrund der Digitalisierung die ethische Dimension des Recruitings zu wenig berücksichtigt werde.

Elisabeth Oswald (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) vermittelte in ihrer Keynote nicht nur das technisch komplexe Verfahren der Kryptografie in anschaulicher Form, sie erläuterte zudem, inwiefern es eine wichtige Grundlage moderner Demokratie darstellen kann. Schließlich zeigte sie auf, welche technischen Möglichkeiten Kryptografie bietet, wo heikle Lücken bestehen, die Überwachung ermöglichen und wo die Grenzen unseres Wissens bzw. technischen Standes sind. Zudem erteilte sie einige Tipps für einen bewussteren und sensibleren Umgang mit Technologien und den damit verbundenen Datenspuren.

Gudrun Marci-Boehncke und Hanna Höfer-Lück (Technische Universität Dortmund) nahmen sich der Vor- und Nachteile von politischen Online-Foren an. Am Beispiel eines Online-Forums des Deutschen Bundestages illustrierten sie, dass die Eingriffe der ModeratorInnen nicht konsequent genug gewesen seien, was zur Bildung einer Echokammer geführt habe. Daraus resultiere wiederum eine Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Zweck und der tatsächlichen Ausführungsform von Online-Foren, weshalb sie empfahlen, die Debatten in Online-Foren nicht als Spiegel der Gesellschaft zu werten und für mehr Bewusstseinsschaffung plädierten, dass politische Online-Foren nicht immer die Meinung der Gesellschaft widerspiegeln würden.

Interdisziplinäre Perspektiven auf Recht und Ethik in einer mediatisierten Welt

„Brauchen Recht und Ethik einander – und wenn ja, inwiefern?“ lautete die Fragestellung, der rund 40 WissenschaftlerInnen bei der Tagung des Interdisciplinary Media Ethics Centre (IMEC) von 6. bis 8. November 2019 an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt nachgingen. In verschiedenen Fachvorträgen wurden interdisziplinäre Perspektiven auf ethische wie rechtliche Herausforderungen in einer mediatisierten Welt eingenommen und diskutiert.

Dass Recht und Ethik ständigen Austausches bedürfen, steht nach dieser Tagung außer Frage. Dennoch sprach Nikolaus Forgó (Universität Wien) in seiner Keynote zum Thema „Lässt sich Technologieentwicklung (heute noch) rechtlich steuern?“ davon, dass wir es mit einem „Broken Law“ zu tun hätten. Das Recht wäre – zumindest in Europa – im Moment nicht in der Lage dazu, auf technologische Entwicklungen wie algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse adäquat zu reagieren. Er beobachtet zwar einen reflexartigen Ruf nach ethischen Evaluierungen und deren gesetzlichen Fixierung, hält aber mehr Vorabprüfungen und Kontrollen durch Aufsichtsinstitutionen für nötig.

Doris Hattenberger (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) rückte die zunehmende Erosion der Privatsphäre als Folge der Digitalisierung in den Fokus ihres Beitrages. Sie ging hier vor allem der Frage nach, wie es um den Schutz jener bestellt ist, die sich noch nicht oder nicht mehr schützen können, konkret: dem Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen und Toten. Aufgrund der Digitalisierung sieht sie gerade in diesen Bereichen eine lückenhafte Rechtsordnung und den Gesetzgeber gefordert, entsprechend zu handeln.

Leonie Seng (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit aktuellen Debatten über digitale Technologien, die unter juristischen und ethischen Gesichtspunkten geführt werden. Dabei wurde ersichtlich, dass die Durchsetzungskraft von juristischen Gesetzen zwar viel höher und verlässlicher sei, als bei ethisch begründeten Überlegungen, die primär danach fragen, was normativ gewollt ist und was nicht. Zugleich wies sie aber auch auf die Schwierigkeit hin, aufgrund der Internationalität und der entsprechend unterschiedlichen Handhabungen juristische Verbindlichkeit zu erzielen.

Julia Alessandra Harzheim (Universität Tübingen) referierte über die diskursive Legitimierung von Rechtsnormen am Beispiel von aktuellen medizinethischen Dilemmata. Die Rechtsdogmatik stehe vor der Herausforderung, ethische Grundsätze in ihrer prozeduralen Gesetzgebung berücksichtigen zu müssen. Im Detail befasste sie sich mit dem Thema der Sterbehilfe und stellte die Frage, ob die strafrechtliche Regelung der Sterbehilfe noch zeitgemäß sei, in den Raum.

Caja Thimm und Laura Thimm-Braun (Universität Bonn bzw. Universität Wien) beleuchteten Herausforderungen, die mit Maschinen einhergehen, denen ein rechtlicher Status in Form einer „elektronischen Person“ zugesprochen werden solle. Am Beispiel von Drohnen und ihrer potentiellen Weiterentwicklung hin zu autonomen Waffen bezweifelten sie, dass eine Waffe so programmiert werden könne, dass sie wie ein menschlicher Kämpfer reagieren könne und in weiterer Folge auch in der Lage wäre, die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts einzuhalten.

Matthias Rath (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit der Frage, ob und – gegebenenfalls – wie, moralisch kompetenten Maschinen Personenrechte zuzugestehen seien. Unter Bezugnahme auf den Rechtspositivismus (Hans Kelsen) verneinte er dies.

Überlegungen zur sogenannten technologischen Singularität – also jenem Zeitpunkt, ab dem Maschinen sich selbst verbessern und so den technischen Fortschritt massiv beschleunigen können – stellte Friedrich Krotz (Universität Bremen) an. Gerade für den Rechtsbereich sowie Werte und Menschenrechte bleiben aus seiner Sicht zentrale Fragen offen.

Larissa Krainer und Stefan Rass (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) analysierten Soziale Medien sowohl aus der Sicht der angewandten Informatik als auch aus der Perspektive der Medien- und Kommunikationsethik und zeigten auf, dass diese weit eher Zonen der Überwachung als private Freiheitsräume darstellen. Dafür skizzierten sie technische Möglichkeiten der Überwachung auf der Mikroebene der individuellen Nutzung, der Mesoebene (Überwachung durch Organisationen und Unternehmen) sowie der Makroebene der Staaten.

Michelle Tannrath (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg) beschäftigte sich mit der Frage, ob die digitale Öffentlichkeit als Demokratie 2.0 betitelt werden könne. Sie verglich gesellschaftsrelevante Aspekte zur prädigitalen Zeit mit jenen im digitalen Zeitalter, um herauszufinden, welche Auswirkungen der digitale Wandel für das Demokratieverständnis hätte. Zudem plädierte sie für die (vermehrte) Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen, um bereits Kinder und Jugendliche zu medienmündigen BürgerInnen heranzuziehen.

Florian Saurwein (Österreichische Akademie der Wissenschaften und Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) setzte sich für die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen zur Inhaltsregulierung auf Internet-Plattformen ein, um die bestehenden Machtverhältnisse besser zu verteilen. Die neuen kommunikativen Möglichkeiten würden zwar die freie Meinungsäußerung fördern, gleichzeitig aber auch zur Verbreitung von illegalen und unerwünschten Inhalten führen.

Kerstin Liesem (Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft Köln) widmete sich auf Basis einer Analyse des Medienstaatsvertrages (Deutschland) der Regulierung von algorithmengesteuerter Kommunikation und ging der Frage nach, welche Auswirkungen Algorithmen auf die Meinungsvielfalt haben können und welche ethischen Implikationen sich daraus ergeben. Dabei wies sie darauf hin, dass zunächst Standards einer Regulierung geklärt werden müssten.

Isabell Koinig und Sandra Diehl (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) stellten Ergebnisse ihrer Studie zum „Privacy-Paradoxon im Zeitalter digitaler Gesundheitsinformationen und -daten“ vor. Demnach verhalten sich NutzerInnen in Bezug auf ihre Privatsphäre insofern widersprüchlich, als sie zwar dem Schutz ihrer Daten einen hohen Stellenwert zuordnen, zugleich aber sehr freizügig mit der Ein- und Freigabe von Daten umgehen. Insofern plädierten sie für mehr Bewusstseinsschärfung, was mit den Daten passiert.

Gerrit Boehncke (Dissertant an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) befasste sich mit dem Recruiting in Zeiten der Digitalisierung und stellte sich die Frage, ob modernes und ethisch korrektes Recruiting heute überhaupt möglich sei, oder ob aufgrund der Digitalisierung die ethische Dimension des Recruitings zu wenig berücksichtigt werde.

Elisabeth Oswald (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt) vermittelte in ihrer Keynote nicht nur das technisch komplexe Verfahren der Kryptografie in anschaulicher Form, sie erläuterte zudem, inwiefern es eine wichtige Grundlage moderner Demokratie darstellen kann. Schließlich zeigte sie auf, welche technischen Möglichkeiten Kryptografie bietet, wo heikle Lücken bestehen, die Überwachung ermöglichen und wo die Grenzen unseres Wissens bzw. technischen Standes sind. Zudem erteilte sie einige Tipps für einen bewussteren und sensibleren Umgang mit Technologien und den damit verbundenen Datenspuren.

Gudrun Marci-Boehncke und Hanna Höfer-Lück (Technische Universität Dortmund) nahmen sich der Vor- und Nachteile von politischen Online-Foren an. Am Beispiel eines Online-Forums des Deutschen Bundestages illustrierten sie, dass die Eingriffe der ModeratorInnen nicht konsequent genug gewesen seien, was zur Bildung einer Echokammer geführt habe. Daraus resultiere wiederum eine Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Zweck und der tatsächlichen Ausführungsform von Online-Foren, weshalb sie empfahlen, die Debatten in Online-Foren nicht als Spiegel der Gesellschaft zu werten und für mehr Bewusstseinsschaffung plädierten, dass politische Online-Foren nicht immer die Meinung der Gesellschaft widerspiegeln würden.

Aus einer bildungspolitischen Perspektive thematisierten Gudrun Marci-Boehncke, Tatjana Vogel und Malte Delere (Technische Universität Dortmund) medienethische Fragestellungen in Bezug auf parteipolitisch instrumentalisierte Social Media. Am Beispiel einer Onlineplattform zeigten sie auf, wie versucht wird, Personen aus dem Prozess der demokratischen Meinungsbildung auszuschließen. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, seien nicht nur Rechtswissenschaft und Bildungspolitik gefordert, sondern auch eine verstärkte Beobachtung aus medienethischer Sicht.

Tagungsdokumentation: Larissa Krainer und Sarah Rieger